Betriebsordnung
Allgemeine Bedingungen
- Diese Betriebsordnung gilt für den Betrieb der Lifte und die Nutzung der Skipisten im festgelegten Bereich (Areal).
- Teilnehmer und Besucher des Liftbetriebs und der Skipisten sind verpflichtet, sich an diese Betriebsordnung, die geltenden Rechtsvorschriften und die Anweisungen des Betreibers von Lift und Piste (des Anlagenbetreibers) zu halten.
- Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden an Eigentum oder Gesundheit der Besucher, wenn diese durch ein Verhalten verursacht wurden, das dieser Betriebsordnung widerspricht.
- Die Einhaltung der Betriebsordnung im Areal darf von Personen überprüft werden, die der Betreiber dazu bevollmächtigt hat. Bevollmächtigt ist jeder Mitarbeiter von Skiareál Potůčky.
Liftbetrieb
- Der Betrieb der Lifte hängt von den Schnee- und Wetterbedingungen ab.
- Der reguläre Liftbetrieb für die Öffentlichkeit findet in den Wintermonaten täglich von 9:00 bis 16:00 Uhr statt, anschließend Nachtskilauf von 17:00 bis 20:00 Uhr. Betriebszeiten außerhalb dieser Zeiten gibt der Betreiber bekannt.
- Mit dem Kauf eines Tickets verpflichtet sich der Besucher, die in dieser Betriebsordnung festgelegten Vertragsbedingungen im gesamten Areal einzuhalten.
- Der Beförderte ist insbesondere verpflichtet: ein gültiges Ticket mitzuführen und es einer bevollmächtigten Person des Betreibers auf Verlangen vorzuzeigen.
- Beim ersten Durchgang durch das Drehkreuz wird das Ticket aktiviert und an den Inhaber gebunden; damit ist es nicht übertragbar. Ein Verstoß dagegen, also die Nutzung durch eine unberechtigte Person, kann zur Sperrung des Tickets im elektronischen Abfertigungssystem führen.
- Den Anweisungen der bevollmächtigten Person des Betreibers Folge zu leisten.
- Als Ticket gilt ein Ticket für eine einzelne Fahrt sowie ein Zeitticket, das den Besucher während seiner Gültigkeit im festgelegten Umfang zu mehreren Einzelfahrten berechtigt.
- Beim Kauf eines Saisonskipasses gibt der Kunde seinen Vor- und Nachnamen an. Mit dem Kauf stimmt er der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in diesem Umfang zu.
- Skiareál Potůčky verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten der Kunden, um das Unternehmen vor dem Missbrauch von Tickets durch andere Personen als den Inhaber zu schützen, gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg.
- Der Betreiber erstattet den Fahrpreis oder einen Teil davon nur in einem Fall: bei einer Unterbrechung der Stromversorgung im gesamten Areal, die länger als zwei Stunden dauert.
- In anderen Fällen wird der Fahrpreis nicht erstattet.
- Die bevollmächtigte Person des Betreibers darf einem Besucher das Ticket ohne Erstattung des Nennwerts entziehen, wenn es absichtlich beschädigt oder verändert wurde oder seine Daten anderweitig manipuliert wurden, ebenso bei grober Verletzung der Betriebsordnung bei der Nutzung von Lift oder Piste. Tickets sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei einer Kontrolle ist der Kunde verpflichtet, den Kassenbeleg zum kontrollierten Ticket vorzulegen. Wird der Beleg nicht vorgelegt, darf der Betreiber das Ticket sperren.
- Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren, die nicht selbstständig Lift fahren können, ist nur an einem Doppelschlepplift in Begleitung einer erwachsenen Person zulässig. Die Beförderten haben den Anweisungen des Liftpersonals zu folgen.
- Bei einem Sturz während der Fahrt ist die Liftspur unverzüglich zu verlassen.
- Die Nutzung des Liftes kann durch eine bevollmächtigte Person des Betreibers Personen verwehrt werden, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Suchtmitteln stehen oder andere Besucher gefährden oder unberechtigt beeinträchtigen.
- Die Kaution für den Skipass wird an der Kasse von Skiareál Potůčky zurückerstattet.
Pistenbetrieb
- Die Skipisten sind während der Betriebszeiten der Lifte geöffnet.
- Die Pisten werden überwiegend nach Betriebsschluss der Lifte präpariert. Aus diesem Grund sind die Pisten 15 Minuten nach Betriebsschluss gesperrt; das Betreten ist streng verboten, da Verletzungsgefahr besteht. Eine außerplanmäßige Präparierung kann je nach Schnee- und Wetterlage auch während des Betriebs erfolgen. In diesem Fall sind die Pistenfahrzeuge mit einem Warnlicht gekennzeichnet.
- Auch während des Pistenbetriebs kann technisch beschneit werden. Die Beschneiungstechnik ist in ausreichendem Abstand gekennzeichnet oder mit Zaun beziehungsweise Netz abgegrenzt. Ist sie in Betrieb, haben die Besucher ihre Geschwindigkeit darauf abzustimmen und dabei andere nicht zu gefährden.
- Auf der präparierten Piste bewegen sich Besucher — Skifahrer wie Snowboarder — auf eigene Gefahr; der Betreiber haftet nicht für Schäden durch Wetter- und Klimaeinflüsse. Die Teilnehmer achten auf die eigene Sicherheit und die der anderen. Sicheres Verhalten auf der Piste beschreiben die „10 FIS-Regeln“ und die Empfehlung ČSN O1 8027.
- Die Missachtung der folgenden Verhaltensregeln auf Piste und Lift kann zum Ausschluss vom Betrieb führen: Jeder Besucher hat seine Geschwindigkeit seinem Können, der Schwierigkeit und dem Zustand der Piste, den Wetterbedingungen und der Sicht anzupassen.
- Das Überholen auf der Piste ist auf beiden Seiten erlaubt.
- Das Anhalten an unübersichtlichen und stark befahrenen Abschnitten der Piste ist verboten.
- Ohne Zustimmung des Betreibers dürfen auf der Piste keinerlei Hindernisse oder Schneeformen gebaut werden.
- Das Fahren abseits der Pisten im Wald ist verboten.
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verletzten zu helfen und den Unfall den Mitarbeitern des Betreibers oder der Bergwacht zu melden, Tel.: +420 1210 oder 112.
- Jeder Besucher hat diese Regeln und die Anweisungen der bevollmächtigten Personen des Betreibers oder der Bergwacht zu befolgen. Bei Verstößen kann der Besucher von der Beförderung am Lift und der Nutzung der Piste ausgeschlossen werden und haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die er dem Anlagenbetreiber oder Dritten dadurch verursacht.
- Rodeln und Bobfahren sind auf den Pisten streng verboten.
- Der Betreiber behält sich vor, nach vorheriger Absprache Trainings und Wettkämpfe von Skifahrern und Snowboardern auf einem bestimmten Pistenabschnitt zuzulassen. Dieser Abschnitt wird vom Betreiber deutlich gekennzeichnet.
- Beim Skiunterricht ist die jeweilige Aufsichtsperson für die Organisation des Unterrichts, die Sicherheit der ihr Anvertrauten und dafür verantwortlich, dass andere Besucher nicht gefährdet werden.
Diese Betriebsordnung gilt ab dem 15. 11. 2022.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Betriebsordnung einhalten.
Skiareál Potůčky
Potůčky 181